Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG)

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit der Hotel St. Erasmus GmbH & Co. KG, Kirchstr. 6a, 54441 Trassem abgeschlossen werden. Widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufs- oder Bestellbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Hotel diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.


2. Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann grundsätzlich nicht einseitig gelöst werden. Ein Rücktritt kann nur im Einverständnis mit dem Hotel und unter Berücksichtigung der Entschädigungsregeln Ziff. I Nr. 9 dieser AGB erfolgen. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wird, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 11:00 Uhr zu räumen. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.


3. Dem Hotel obliegt es für bestimmte Zeiträume einen Mindestaufenthalt für Übernachtungen festzulegen. Dieser kann nur mit der Zustimmung des Hotels verkürzt werden. Auf eine Verkürzung besteht kein Anspruch des Gastes. Sonderpreise, die an einen Mindestaufenthalt gebunden sind, können vom Hotel nur bei voller Aufenthaltsdauer gewährt werden. Bei vorzeitiger Abreise des Gastes kann das Hotel einen dem verkürzten Aufenthalt entsprechend höheren Preis berechnen. Bei einer Verkürzung der Aufenthaltsdauer lt. gültiger Reservierung behält sich das Hotel eine Anpassung des jeweiligen Übernachtungspreises vor, welcher der verkürzten Aufenthaltsdauer entspricht.

 

4. Das Hotel ist berechtigt bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.


5. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich das Hotel bemühen gleichwertigen Ersatz in einem anderen Objekt zur Verfügung zu stellen.

 

6. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungs-zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

 

7. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haftet der Besteller für etwaig anfallende Kosten.

 

8. Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Der Vertragspartner kann mit Gegenforderung nur insoweit aufrechnen, als seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen bzw. von einer Vorauszahlung in Höhe von 100 % des zu erwartenden Rechnungsbetrages abhängig zu machen. Das Hotel entscheidet darüber ohne Ankündigung. Bei einer Gesamtreservierung über mehr als 10 Übernachtungen behält sich das Hotel vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der bestellten Leistungen, wenn der Kunde seinen Wohn- oder Firmensitz im Ausland hat, in Höhe von 100 % der bestellten Leistungen zu fordern. Dieser Betrag ist 14 Kalendertage vor Anreise fällig.

 

9. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet: Bei Stornierungen im Zeitraum bis zum 5. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum erfolgt die Stornierung kostenfrei. Bei Stornierungen im Zeitraum vom 05. bis zum vereinbarten Leistungszeitpunkt werden 80 % der bestellten Leistungen, bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen, fällig. Stornierungen werden um den Betrag der Logis vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer zum bestellten Termin erzielt werden können. Ist die bestellte Leistung teilbar und nur ein Teil der Leistungen nicht abgenommen, so werden die Stornokosten nach Maßgabe der Abstufung des vorstehenden Absatzes auf der Basis des auf diesen Leistungsteil entfallenden Betrages der bestellten Leistung fällig. Der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen durch den anderen Vertragspartner führt zu einer Reduzierung des fälligen Betrages um den Betrag der ersparten Aufwendungen.

 

10. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in den technischen Einrichtungen oder in den Konferenzsälen des Hotels hinterlassen werden, gelten als nicht eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Wertgegenstände wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld sind an der Rezeption zu hinterlegen. Zu diesem Zweck ist ein besonderer Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist jede Haftung ausgeschlossen. In Zimmern erstreckt sich die Haftung darüber hinaus nur auf diejenigen Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden. Der Haftungsumfang des Hotels bei eingebrachten Gegenständen und Materialien ist außer Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf einen Maximalbetrag von 3.000,00 € begrenzt.

 

11. In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.

 

12. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hotels oder deren Gäste gefährdet, so kann sich das Hotel vom Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlich und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des Hotels unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse wird.

 

13. Die vertragliche Haftung des Hotels für bei Abschluss des Vertrages vorhandenen Mängeln, die nicht in folge eines Umstandes eingetreten sind, welche das Hotel zu vertreten hat, ist ausgeschlossen.

 

14. Das Hotel ist zum Ersatz von Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund – nur verpflichtet, soweit

 

  • der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes des Hotels oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften besteht; oder
  • das Hotel eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdeten Weise verletzt hat; oder
  • der Schaden auf einen vom Hotel zu vertretenden Falle von Verzug oder Unmöglichkeit zurück zu führen ist; oder
  • der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt werden kann, welche das Hotel abgeschlossen hat oder aber hätte zumutbar abschließen müssen; oder
  • sich in dem Schaden eine typische Gefahr für Leben oder Gesundheit des Kunden oder einer unter dem Schutz des Vertrages stehenden Person realisiert hat.


Für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Verzug oder Unmöglichkeit haftet das Hotel, soweit ihm kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur für den vorhersehbaren und unmittelbaren Schaden. Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt sind, umfasst dieser Ausschluss oder die Beschränkung auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche gegen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Hotels. Unberührt von dieser vorstehenden Regelung bleibt die Haftung für eingebrachte Sachen. Näheres hierzu regelt der Punkt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

15. Soweit der Gast einen Stellplatz auf dem Hotelparkplatz nutzt, kommt dadurch kein Verwahrungsauftrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dieses gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.

 

16. Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist Wittlich. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

17. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

 

18. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies die Rechts-wirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte nicht. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksamen Bestimmungen durch eine rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen Vorschrift am nächsten kommt, zu ersetzen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.